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Ausbildung zum Privatpilotenschein PPL-A

Die Ausbildung wird von der Außenstelle des Flug Center Milan am Flugplatz Neuhausen durchgeführt.

Der Erwerb der PPL-A (Privatpilotenlizenz für Flugzeuge) berechtigt Sie, einmotorige, landgestützte Flugzeuge am Tage unter Sichtflugbedingungen in den Mitgliedsstaaten der ICAO zu fliegen.

Eine „abgespeckte“ Version ist der LAPL. Er berechtigt zum Fliegen von einmotorigen, landgestützten, maximal 4-sitzigen Flugzeugen mit einer maximalen Abflugmasse von 2.000 kg innerhalb der Mitgliedsstaaten der EASA.

Vorausetzungen

Sie sollten wenigstens 16 Jahre alt sein.

Als erstes steht der Besuch bei einem Augen- und einem HNO-Arzt auf der To-Do-Liste. Mit diesen beiden Befunden geht es dann zu einem behördlich anerkannten Flugmediziner, der Ihnen Ihre Flugtauglichkeit bescheinigt. Diese ist Voraussetzung, dass Sie mit der Ausbildung beginnen können.

Adressen und Kontakte erhalten Sie auf der Flugleitung.

Kümmern Sie sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages um:

  • den Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO,
  • die Teilnahme an einem Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (1-Tages-Lehrgang) oder die Kopie Ihres Führerscheins (Klasse 3),
  • einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate),
  • eine Kopie vom Pass oder Personalausweis sowie 3 Passbilder.

Die notwendigen Adressen erhalten Sie von Ihrem Fluglehrer.

Theorie

Die Theorieausbildung zum Motorflugzeugführer (PPL-A) umfasst 100 Unterrichtstunden (á 45 min) in den Fächern:

  • Grundlagen des Fliegens,
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde,
  • Flugleistung-Flugplanung,
  • Meteorologie,
  • Navigation,
  • Luftrecht,
  • Betriebliche Verfahren und
  • Menschliches Leistungsvermögen.

Diese Ausbildung findet auf dem Flugplatz statt.
In Kamenz gibt es dann Unterricht zum Erwerb des Flugfunksprechzeugnisses BZF II (deutsch).
Die Prüfung hierzu findet bei der Bundesnetzagentur in Berlin statt.

Die Theorie-Prüfungen werden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde mittels „Multiple Choice-Verfahren“ am PC durchgeführt. Es müssen in jedem Fach mindestens 75% richtige Antworten erreicht werden.

...und Praxis

Nach einigem theoretischen Vorlauf geht es dann gemeinsam mit dem Fluglehrer zu den ersten Ausbildungsflügen in die Luft. Vieles, was in der Theorie gelehrt wird, kann man in der Praxis besser nachvollziehen. Anders herum kann man im Theorieunterricht vertiefend auf praktische Erlebnisse eingehen und sie theoretisch untermauern.

Vorgeschrieben sind 45 Flugstunden, davon:

  • Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
  • Mindestens 10 Stunden Alleinflug (Solo)
  • Mindestens 5 Stunden Überlandflug

Zu Beginn heißt es das Flugzeug nach der Klarliste zu übernehmen, zu kontrollieren, ob alles in Ordnung ist.

Dann steht die Inbetriebnahme des Flugzeuges an, das Anlassen des Triebwerkes, das Zuschalten der entsprechenden Geräte und Ausrüstung.

Das Bewegen des Flugzeuges am Boden ist dann schon die erste Bewährungsprobe, weil es so gar nichts mit Autofahren zu tun hat.

Beim Erlernen der einfachen Flugelemente, wie Geradeausflug, Kurvenflug, Steig- und Sinkflug, Platzrunden, Start und Landung steht Ihnen ihr Fluglehrer mit Rat und Tat zur Seite, ab und an sicher auch mit tröstenden oder motovierenden Worten.

Beherrschen Sie diese Basics sicher, steht der erste Alleinflug (Solo) an. Sie werden sehen, wenn keiner mehr daneben sitzt, geht die Fliegerei gleich viel besser von der Hand.

Nach bestandener Theorie-Prüfung folgt die Ausbildung zum Streckenflug.
Nun können Sie sich weit über die Umgebung des Startflugplatzes hinauswagen.

Krönender Abschluss ist ein 300 km-Dreieckflug, den Sie allein absolvieren.
Sie werden von uns langfristig auf die praktische Prüfung vorbereitet, bei der Sie zeigen, dass Sie das Luftfahrzeug sicher beherrschen, Flüge umsichtig planen und zuverlässig navigieren können.

zusätzliche Berechtigungen

Aufbauend auf der PPL(A)-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Kunstflugberechtigung
  • Nachtflugberechtigung
  • Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
  • Fang- oder Bannerschleppberechtigung
  • Lehrberechtigung
  • Instrumentenflugberechtigung (IFR)

Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 2000 kg, für mehrmotorige Flugzeuge oder für Flugzeuge mit Turbinenantrieb.